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Abrissarbeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr

Pressemitteilung Nr. 5 vom 16. Januar 2019

Auf Grund von Hinweisen durch Anwohner, hatte der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Calbe (Saale) das Bauordnungsamt des Salzlandkreises gebeten, die leerstehenden Gebäude in der August-Bebel-Straße 37 und das ehemalige Kino in der Schlossstraße 97 bis zur Scheunenstraße, in Augenschein zu nehmen und die Statik überprüfen zu lassen.

Die Überprüfung fand am 15. Januar 2019 statt und im Ergebnis wurde festgestellt, dass für die August-Bebel-Straße 37 und den hinteren Bereich des Kinos, der an die Scheunenstraße grenzt, akute Einsturzgefahr besteht.

Insoweit wurde die Stadt Calbe durch das Bauordnungsamt informiert, dass voraussichtlich bereits am 17.01.2019 mit den Abrissarbeiten begonnen wird. Zur Durchführung der Abrissarbeiten ist an beiden Standorten vorübergehend eine Vollsperrung notwendig.  

„Wir haben daraufhin die betroffenen Anwohner mit Handzetteln und persönlichen Gesprächen über die beabsichtigten Abrissarbeiten und die dadurch entstehenden Einschränkungen informiert“, sagte Bürgermeister Sven Hause.

Für die Anwohner im hinteren Bereich der August-Bebel-Straße 37/38 bedeutet die Einschränkung, dass die Zufahrt durch den Torbogen während der Abrissarbeiten nur bedingt bzw. zeitweise gar nicht genutzt werden kann.

Hause abschließend: „Ich möchte alle Anwohner um Verständnis für mögliche Einschränkungen bitten“. Für Rückfragen stehen den Anwohnern die Bauleiter vor Ort oder der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Calbe zur Verfügung.

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