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Informationen zu den Europa-, Kreistags-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen am 09. Juni 2024

Pressemitteilung Nr. 9 vom 22. Februar 2024

Die Wahlleiterin informiert:

Für die Wahlen zum Kreistag, Stadtrat und Ortschaftsrat (Kommunalwahlen) sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet (Ortschaft, Stadt, Landkreis) eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben, im Wählerverzeichnis eingetragen sind und nicht vom Wahlrecht und Stimmrecht ausgeschlossen sind, wahlberechtigt.

Für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, wahlberechtigt. In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Jeder Wahlberechtigte, der in den Wählerverzeichnissen eingetragen ist, bekommt rechtzeitig seine Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt.

Ein Wahlberechtigter, der verhindert ist, in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist, oder aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.

Durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Stadt Calbe (Saale) beantragt werden.

Die Wahlzeit für die Kommunalwahlen und Europawahl ist von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind nachfolgende Unterlagen erforderlich:

  1. Parteien
  • Wahlvorschlag nach Anlage 5b KWO LSA,
  • Niederschrift über die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Bewerber für den Wahlvorschlag nach Anlage 10 KWO LSA,
  • Formblätter für Unterstützungsunterschriften nach Anlage 6 KWO LSA – bei der Wahlleiterin abzufordern, 

    Für die nachfolgenden Parteien sind keine Unterstützungsunterschriften notwendig:

 für die Stadtratswahl in Calbe (Saale):

            Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

            Alternative für Deutschland (AfD)  

            DIE LINKE (DIE LINKE)

            Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

            Freie Demokratische Partei (FDP)

            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

für die Ortschaftsratswahl in Trabitz:

             Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

            Alternative für Deutschland (AfD)  

             DIE LINKE (DIE LINKE)

            Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

            Freie Demokratische Partei (FDP)

            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

für die Ortschaftsratswahl in Schwarz:

            Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

            Alternative für Deutschland (AfD)  

            DIE LINKE (DIE LINKE)

            Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

            Freie Demokratische Partei (FDP)

            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)       

  • Zustimmungserklärung nach Anlage 8a KWO LSA,
  • Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 9a KWO LSA,
  • Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA nach Anlage 9c KWO LSA (nur für Stadtrat),
  • für Parteiangehörige Bescheinigung über die Mitgliedschaft,
  • für Parteilose eine Erklärung zur Parteilosigkeit,
  • bei Wahlvorschlägen für die Stadtratswahl, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist,
  • Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Stadt ferner eine Versicherung an Eides statt zur Wählbarkeit abzugeben.
  1. Wählergruppen
  • Wahlvorschlag nach Anlage 5b KWO LSA,
  • Niederschrift über die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Bewerber für den Wahlvorschlag nach Anlage 10 KWO LSA,
  • Formblätter für Unterstützungsunterschriften nach Anlage 6 KWO LSA – bei der Wahlleiterin abzufordern,

Für nachfolgende Wählergruppen sind keine Unterstützungsunterschriften notwendig:

für die Stadtratswahl in Calbe (Saale):

            Alternative Liste Calbe (ALC)

            Freie Wählergemeinschaft Calbe (FWG-Calbe)

für die Ortschaftsratswahl in Trabitz:

Freie Wählergemeinschaft “Trabitz“ (F.W. “Trabitz“)

  • Zustimmungserklärung nach Anlage 8a KWO LSA,
  • Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 9a KWO LSA,
  • Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA nach Anlage 9c KWO LSA (nur für Stadtrat),
  • Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Stadt ferner eine Versicherung an Eides statt zur Wählbarkeit abzugeben.
  1. Einzelbewerber
  • Wahlvorschlag nach Anlage 5b KWO LSA,
  • Formblätter für Unterstützungsunterschriften nach Anlage 6 KWO LSA – bei der Wahlleiterin abzufordern,

Der nachfolgende Einzelbewerber benötigt keine Unterstützungsunterschrift:

für die Ortschaftsratswahl in Schwarz:    

            Werner Pfotenhauer

  • Zustimmungserklärung nach Anlage 8a KWO LSA,
  • Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 9a KWO LSA,
  • Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA nach Anlage 9c KWO LSA (nur für Stadtrat),
  • Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Stadt ferner eine Versicherung an Eides statt zur Wählbarkeit abzugeben.

Die eingereichten Wahlvorschläge werden nach Prüfung vom Wahlausschuss durch Beschluss zugelassen und entsprechend bekanntgemacht. Die Reihenfolge der Bewerber auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag.

Jeder Wahlberechtigte hat somit die Möglichkeit, sich im Vorfeld mit den Wahlbewerbern vertraut zu machen.

Bei Beachtung der gesetzlichen Bekanntmachungen durch die Wahlberechtigten kann viel Zeit am Wahltag in den Wahllokalen gespart werden, da es bei den Wahlen am 09. Juni 2024 zahlreiche und umfangreiche Stimmzettel geben wird.

Die gesamten Wahlbekanntmachungen werden im Amtsblatt der Stadt Calbe (Saale) veröffentlicht. Die Bekanntmachungen sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Calbe (Saale) unter www.calbe.de einzusehen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Isabel Jaekel

Wahlleiterin der Stadt Calbe (Saale)

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Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

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sowie jeden letzten Samstag im Monat

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Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

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Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

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Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

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