Landtagswahl am 6. September 2026
Pressemitteilung Nr. 52 vom 18. August 2026
Am Sonntag, den 6. September 2026 findet im Wahlkreis 20 Schönebeck - zu diesem gehören die Städte Calbe (Saale), Barby, Bördeland und Schönebeck die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt statt. Die Wahlzeit ist von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Land Sachsen-Anhalt eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bis spätestens zum 16. August 2026 hat jeder Wahlberechtigte, der von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde (Stichtag ist der 06.06.2026), einen Wahlbe-nachrichtigungsbrief erhalten. Derjenige, der eine solche nicht bekommen hat, gleichwohl jedoch der Meinung ist, in der Stadt Calbe (Saale) wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich an das Einwohnermeldeamt der Stadt Calbe (Saale) wenden.
In welchem Wahlbezirk bzw. Wahllokal der Wähler seine Stimme abzugeben hat, ist im Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt.
Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen will, kann bei der Stadt Calbe (Saale) einen Wahlschein beantragen. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (per E-Mail) bei der Stadt Calbe (Saale) gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Wer den zugeschickten Vordruck zur Beantragung eines Wahlscheins verwendet und diesen per Brief versendet, muss darauf achten, dass die Sendung ausreichend frankiert ist. Nicht ausreichend frankierte Briefe werden vom Postdienstleister nicht befördert.
Im Wahlscheinantrag müssen Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Diese Angaben werden im Vordruck für einen Wahlscheinantrag, der auf die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes gedruckt wurde, verlangt. Der Vordruck muss aber nicht verwendet werden.
Die Stadt Calbe (Saale) fügt dem Wahlschein
– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises 20 Schönebeck,
– einen amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß),
– einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot) und
– ein Merkblatt zur Briefwahl bei.
Im Wählerverzeichnis wird der Wähler mit einem Sperrvermerk für Briefwahl („W“) geführt, damit dieser nicht sowohl per Briefwahl als auch persönlich im Wahllokal wählt. Mit dem Wahlschein und den übersandten Briefwahlunterlagen hat der Wähler die Möglichkeit, per Briefwahl oder unter Vorlage des Wahlscheins in seinem oder einem anderen Wahllokal seines Wahlkreises zu wählen.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Stadt Calbe (Saale) ab, wird ihm im Einwohnermeldeamt Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Ab dem 17.08.2026 ist die Briefwahl vor Ort möglich, eingehende Wahlscheinanträge werden umgehend bearbeitet und verschickt.