Hundehaltung ändern wegen Umzug

Volltext

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

  • Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

    Gebühr: Mindestens 10,00 EUR, höchstens 13,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

    Gebühr: Mindestens 5,00 EUR, höchstens 7,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)