Liegt ein Insolvenzereignis vor, kann für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis das fehlende Arbeitsentgelt durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden. Insolvenzgeld kann daher immer nur für zurückliegende Zeiten als einmalige Leistung gezahlt werden.
Ein Insolvenzereignis im Sinne des Insolvenzgeldes liegt vor, wenn aufgrund eines Insolvenzantrages über das Vermögen des Arbeitgebers
Diese Entscheidung trifft das zuständige Insolvenzgericht. Wurde kein Insolvenzantrag gestellt, kann die Agentur für Arbeit für das Insolvenzgeld ein Insolvenzereignis wegen vollständiger Betriebseinstellung bei offensichtlicher Masselosigkeit festsetzen.
Insolvenzgeld müssen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beantragen. Die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de . Ansprüche von Dritten auf Insolvenzgeld müssen auch beantragt werden.
Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Wenden Sie sich an die Arbeitgeber-Hotline: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)
Liegt ein Insolvenzereignis vor, können nur Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und sogenannte Dritte Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Die Ansprüche Dritter können sich zum Beispiel aus Unterhaltsansprüchen oder Ansprüchen wegen vorgeleistetem Arbeitslosengeld II ergeben.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzereignis) haben Sie einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Bitte beachten Sie,
Der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gleichgestellt sind
Auch ausländische Insolvenzereignisse können einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen.
keine
Sie müssen den Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (bzw. nach dem gleichgestellten Ereignis) stellen. Haben Sie die Ausschlussfrist aus Gründen versäumt, die Sie nicht zu vertreten haben, so wird das Insolvenzgeld gewährt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses gestellt worden ist. Falls sich die Antragstellung um mehr als zwei Monate seit dem frühesten Insolvenzereignis verzögert hat, legen Sie bitte die Gründe für die Verzögerung auf einem gesonderten Blatt ausführlich dar und geben dabei insbesondere an,
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Entscheidung des Insolvenzgerichtes oder den Tag festzustellen, an dem der Betrieb seine Tätigkeit vollständig beendet hat, sollten Sie vorsorglich (zur Fristwahrung gegebenenfalls auch mündlich oder elefonisch) bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen. Sie erhalten von dort ein Antragsformular, auf dem der Tag der Antragstellung vermerkt ist. Auf diese Weise vermeiden Sie es, die Ausschlussfrist zu versäumen.
Bundesagentur für Arbeit
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18 39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Derzeit können aufgrund der Corona-Pandemie Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
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Dienstag:
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Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat:
9:00 - 11:00 Uhr
Derzeit können aufgrund der Corona-Pandemie Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-22 vornehmen)
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 01. April bis 30. September
7.00 - 20.00 Uhr
Winterzeit: 01. Oktober bis 31. März
8.00 - 18.00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I, Zimmer 18 zu den Sprechzeiten
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag/Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Dienstag/Donnerstag:
6.30 - 12.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Sonnabend/Sonntag/Feiertage:
7.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag und Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
6.30 - 08.30 und 10.30 - 11.30 Uhr
und 14.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Sonnabend/Sonntag/Feiertage:
8.00 - 09.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Annahmezeiten Grünschnitt
Geöffnet vom 17.03. - 31.10.
Ort: Hebestelle Calbe, Am Damm 21 a
Dienstag:
10.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 16.00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
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