Wenn Ihnen kurz vor Reiseantritt auffällt, dass Ihr Ausweis abgelaufen ist, können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, als deutsche Staatsangehörige kurzfristig Ersatzpapiere beantragen.
Der Reiseausweis als Passersatz wird von den Grenzbehörden ausgestellt. Grenzbehörden sind die Bundespolizei und weitere Landes- und Bundesbehörden, die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind.
Als deutsche Staatsangehörige kann Ihnen die Ausreise aus Deutschland untersagt werden, wenn Sie beim Grenzübertritt keinen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Eine solche Situation ist möglich, wenn zum Beispiel Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen sind und Ihnen dies erst kurz vor Reiseantritt auffällt.In diesen akuten Notfällen kann Ihnen vor Reiseantritt ein Reiseausweis als Passersatz von den Grenzbehörden ausgestellt werden.
Mit dem Reiseausweis als Passersatz können Sie als deutsche Staatsangehörige aus Deutschland ausreisen und anschließend wieder einreisen. Der Reiseausweis als Passersatz gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für drei Monate. Er wird bei der Wiedereinreise ungültig, sofern er nicht für mehrere Aus- und Einreisen ausgestellt wurde. Daher ist er kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass.
Sie können in einen anderen Staat mit einem Reiseausweis als Passersatz nur einreisen, wenn der Staat Ihr Dokument als Reiseausweis anerkennt. Der ausländische Staat hat keine Verpflichtung Ihr Dokument anzuerkennen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Fluggesellschaften Ihre Mitnahme mit diesem Reisedokument verweigern.
Auf der Internetseite der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die den Reiseausweis als Passersatz uneingeschränkt oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis) anerkennen. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz besteht. Ob Ihnen dieses Notfalldokument ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Grenzbehörde.
Eine Ausstellung kann zum Beispiel verwehrt werden, wenn:
Hinweis: In folgenden Ländern ist nicht die Bundespolizei, sondern eine Landes- oder Bundesbehörde mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt:
Die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz können Sie persönlich bei der Grenzbehörde, wie Beispielsweise am Flughafen bei der Bundespolizei, beantragen. Den Antrag können Sie auch vorab online an die Grenzbehörde schicken, um den Vorgang zu beschleunigen. In jedem Fall müssen vor Antritt Ihrer Reise persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen.
Anträge auf einen Reiseausweis als Passersatz können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Hinweise:
Für Kinder kann der Reiseausweis als Passersatz von den Sorgeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Eine eigenständige Antragstellung ist erst ab 18 Jahren möglich. Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, müssen beide sorgeberechtigten Elternteile der Reise zustimmen.
Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, ist die Situation besonders: Es darf nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Die Eltern müssen das dauerhafte Getrenntleben glaubhaft machen. Dies gilt auch, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil dauerhaft verhindert, zum Beispiel unbekannt verzogen, ist.
Bei Klassenfahrten kann ausnahmsweise die Zustimmung der Sorgeberechtigten auch von der begleitenden Lehrkraft glaubhaft gemacht werden.
Für eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer amtlich bestellt worden ist, kann der Reiseausweis als Passersatz von der amtlich bestellten Betreuerin oder dem amtlich bestellten Betreuer beantragt werden. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass die amtlich bestellte Betreuerin oder der amtlich bestellte Betreuer neben der Identität der Person, für die Sie den Antrag stellen, auch Ihre amtliche Bestellung nachweisen können.
Für die Antragsstellung und Abholung benötigen Sie:
keine
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde.
24-Stunden-Hotline der Bundespolizei:
Telefon: 0800 6 888 000
Einen Antrag auf Reiseausweis als Passersatz können Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde, wie beispielweise am Flughafen bei der Bundespolizei, stellen oder vorab online zur Bearbeitung an die Grenzbehörden schicken.
Persönlicher Antrag
Digitaler Antrag
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
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sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I, Zimmer 10 zu den Sprechzeiten.
Bitte beachten!
**neue Fährzeiten ab 07/2023**
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
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Annahmezeiten Grünschnitt
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