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Zuständigkeitsfinder

Bezeichnung:
Zustimmung zur Verbringung von Abfällen beantragen
Beschreibung:

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Sie möchten als Unternehmen Abfälle über die staatlichen Grenzen hinweg transportieren? Dann gelten für Sie die Regelungen der der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen.

Allgemeine Informationen

Alle Abfälle zur Beseitigung und zur Verwertung, die über Staatsgrenzen verbracht werden sollen, müssen grundsätzlich notifiziert werden und bedürfen der Zustimmung der beteiligten Behörden im Versand- und Empfangstaat

Diese Zustimmung kann nachfolgend erteilt werden:

  • Zustimmung ohne Auflagen,
  • Zustimmung mit Auflagen
  • Einwandserhebung.

Ausnahmeregelungen zur Notifizierungspflicht können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.

Voraussetzungen

Die Zustimmung erfolgt, wenn die Notifizierung ordnungsgemäß ausgeführt wurde, die eingereichten Unterlagen vollständig sind und keine Einwände erhoben werden.

Erforderliche Unterlagen

Die einzureichenden Informationen und Unterlagen sind im Anhang II der EU VO 1013/2006 aufgelistet.

Fristen

Spätestens 30 Tage nach Übermittlung der Empfangsbestätigung geben alle beteiligten Behörden ihre Entscheidung zur geplanten Notifizierung ab.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt

Verfahrensablauf

Nach dem Erhalt aller notwendigen Unterlagen prüft die Versandortbehörde ob die Notifizierung ordnungsgemäß ausgeführt wurde, übersendet die Unterlagen bei positiver Bewertung innerhalb von drei Werktagen an die Bestimmungsortbehörde sowie an alle betroffenen Transitlandbehörden und informiert den Notifizierenden darüber. Die Versandortbehörde kann allerdings die Weiterleitung der Unterlagen verweigern, wenn sie innerhalb der Frist von drei Werktagen Unterlagen nachfordert oder einen Einwand gegen die Notifizierung erhebt. 

Spätestens drei Werktage nach Erhalt der Unterlagen, auch derjenigen, die zuvor angefordert wurden, übermittelt die zuständige Behörde am Bestimmungsort eine sogenannte Empfangsbestätigung. Selbst bei ordnungsgemäßer Ausführung der Notifizierung kann die Versandortbehörde weitere, für die Beurteilung zur Zustimmung notwendige Unterlagen nachfordern. Sie ist aber verpflichtet, die Notifizierung weiterzuleiten. In diesem Fall darf die Bestimmungsortbehörde erst dann eine Eingangsbestätigung versenden, wenn sie von der Versandortbehörde die Nachricht erhält, dass auch diese nachgeforderten Unterlagen eingegangen sind. Spätestens 30 Tage nach Übermittlung der Empfangsbestätigung geben alle beteiligten Behörden ihre Entscheidung zur geplanten Notifizierung ab. Dies erfolgt durch:

  • Zustimmung ohne Auflagen oder
  • Zustimmung mit Auflagen oder
  • Einwandserhebung.

Weitere Informationen

"Verbringung“ ist der Transport von zur Verwertung oder Beseitigung bestimmten Abfällen, der erfolgt oder erfolgen soll:
a) zwischen zwei Staaten oder
b) zwischen einem Staat und überseeischen Ländern und Gebieten oder anderen Gebieten, die unter dem Schutz dieses Staates stehen, oder
c) zwischen einem Staat und einem Landgebiet, das völkerrechtlich keinem Staat angehört, oder
d) zwischen einem Staat und der Antarktis oder
e) aus einem Staat durch eines der oben genannten Gebiete oder
f) innerhalb eines Staates durch eines der oben genannten Gebiete und der in demselben Staat beginnt und endet, oder
g) aus einem geografischen Gebiet, das nicht der Gerichtsbarkeit eines Staates unterliegt, in einen Staat.

Fachlich freigegeben durch

Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

Fachlich freigegeben am

29.10.2020
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES