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Bezeichnung:
Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) beantragen
Beschreibung:

Teaser

Ist es für Ihr Vorhaben erforderlich, dass Flurstücke schnell im Liegenschaftskataster gebildet werden? Sie können Flurstücke erst bilden und spätestens nach einem Jahr müssen diese in die Örtlichkeit übertragen werden.

Allgemeine Informationen

Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen.

Bei der Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung werden die vorgesehenen Flurstücksgrenzen zuerst in das Liegenschaftskataster eingetragen. Erst danach müssen die gebildeten Flurstücksgrenzen vor Ort -übertragen werden. Sie haben hierfür ein Jahr Zeit.

Eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung heißt Sonderung.

Voraussetzungen

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks,
    • bevollmächtigte Person,
    • Inhaber sonstiger Rechte.
  • Die Lage der vorgesehenen Flurstücksgrenzen sind in einer Skizze (als Anlage zum Antrag) eindeutig vorgegeben,
  • die Koordinaten der bestehenden Grenzpunkte liegen vor und
  • die Koordinaten der neuen Grenzpunkte können berechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

Für die vorgezogene Flurstücksbildung, die Übertragung in die Örtlichkeit und die Registerführung werden Gebühren und Auslagen erhoben.

Die Gebühren sind abhängig von

  • der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
  • der Grenzlänge,
  • der Bodenrichtwertzone und
  • der Anzahl der Flurstücke.

Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Fristen

Sie müssen die vorgezogene Flurstücksbildung nach spätestens einem Jahr umsetzen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Anträge / Formulare

Sie können die Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) online beantragen.                       

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag bei einer zuständigen Stelle
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen.
  • Das Flurstück wird gebildet.
  • Das Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übertragen.
  • Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden vorbereitet.
  • Sie übernehmen den Eintrag aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Urheber

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

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Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

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Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

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