Alle Halter lebender Wirbeltiere der besonders bzw. streng geschützten Arten haben gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ihren Tierbestand einschließlich aller laufenden Veränderungen unverzüglich schriftlich in Form einer Meldetabelle anzuzeigen. Dabei sind die nummerierten Kopien aller artenschutzrechtlichen Nachweisdokumente mitzusenden.
Davon ausgenommen sind die in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Arten. Wirbellose Tiere wie Vogelspinnen und Skorpione unterliegen nicht der Meldepflicht. Zu den besonders geschützten Arten gehören unter anderem der überwiegende Teil der Exoten, wie z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen neben den Greifvögeln auch alle übrigen europäischen Vogelarten dazu. Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist z. B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz möglich.
Die Befreiung von der Meldepflicht bedeutet jedoch keine Freistellung vom Genehmigungserfordernis bei der Ein- und Ausfuhr.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - CITES-Büro
Weitergehende Informationen zu den Grundlagen des Internationalen Artenschutzes und den Anforderungen an die Halter gesetzlich geschützter Tiere erhalten Sie beim Landesamt für Umweltschutz, Fachthema Naturschutz, Internationaler Artenschutz (Cites).
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Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
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Salzlandsparkasse
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