Sie haben Ihr Medizinstudium erfolgreich beendet und möchten nun eine Facharztausbildung machen? Hier erhalten Sie Informationen dazu.
Die Weiterbildung für akademische Gesundheitsberufe, insbesondere für Ärzte und Ärztinnen, ist eine wichtige Voraussetzung, um den Beruf praktisch ausüben zu dürfen.
Während der Weiterbildung erlernen Sie die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu Ihrem späteren Beruf.
Durch die Weiterbildung erhalten Sie Ihre Facharzt-, Schwerpunkt-, oder Zusatzbezeichnung. Wenn Sie mehrere Weiterbildungen erfolgreich absolvieren, dürfen Sie alle erworbenen Bezeichnungen nebeneinander führen (z.B. FA für Kinder- und Jugendmedizin - Schwerpunkt Kinderkardiologie).
Die Weiterbildung wird ausschließlich durch Ärzte und Ärztinnen geführt, die von der Ärztekammer befugt wurden.
Die Dauer der Weiterbildung richtet sich nach dem jeweiligen Kurs. Wenn Sie bereits ein ausbildungsbegleitendes Praktikum in einer medizinischen Einrichtung absolviert haben, kann dieses auch auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. Grundsätzlich müssen Sie die Weiterbildung in Vollzeit und hauptberuflich absolvieren. Allerdings sind hier auch Ausnahmen möglich.
Als Arzt oder Ärztin ohne Facharztausbildung dürfen Sie nicht in allen Bereichen und Einrichtungen der Medizin arbeiten. Früher durften sich Ärzte und Ärztinnen ohne Facharztausbildung als praktischer Arzt/ praktische Ärztin niederlassen oder als Vertragsarzt/ Vertragsärztin arbeiten. Dies ist nicht mehr möglich. Allerdings dürften Sie weiterhin in einer Privatpraxis, bei Notfällen oder bei Praxisvertretungen tätig sein.
Für die Anerkennung der Weiterbildung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Anerkennung ist eine Gebühr zwischen 25,00 und 75,00 Euro fällig.
Daneben müssen Sie auch eine Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro zahlen.
Die Prüfung erfolgt mindestens 2 Wochen nach der Zulassung.
Fristen zur Beantragung der Anerkennung gibt es nicht.
Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Sobald Sie die Approbation erhalten haben, können Sie eine Weiterbildung beginnen. Alle angebotenen Weiterbildungskurse werden von der Ärztekammer bekannt gegeben. Während der Weiterbildung erwerben Sie alle notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Alle absolvierten Kurse werden in einem Logbuch dokumentiert.
Am Ende der Weiterbildung beantragen Sie die Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer. Sie können zu einer Prüfung zum Schwerpunkt erst zugelassen werden, wenn Sie bereits eine Facharztausbildung erfolgreich absolviert haben.
Die Ärztekammer setzt den Termin zur Prüfung. Diese ist mündlich und dauert mindestens 30 Minuten. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens die Note „ausreichend“ erreichen.
Nachdem Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der Ärztekammer stellen. Sie erhalten die Anerkennungsurkunde und dürfen die Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung führen.
Auf den Internetseiten der Ärztekammer erhalten Sie weitere umfassende Informationen.
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES