Sie haben im Ausland ein Studium absolviert? Mit der Zeugnisbewertung erfahren Sie, ob Ihr Studium gleichwertig mit einem deutschen Studium ist.
Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.
Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern.
Die Zeugnisbewertung nennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung. Aus der Zeugnisbewertung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.
Die Zeugnisbewertung wird in einer Kurzfassung und in einer Langfassung ausgestellt, die Sie jeweils zusammen erhalten. Die Kurzfassung ist als Beilage zu Ihren Bewerbungsunterlagen gedacht und soll dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsvermittlungsstelle auf einen Blick mitteilen, welcher deutschen Qualifikation Ihr ausländischer Hochschulabschluss entspricht. Die Langfassung können Sie immer dann verwenden, wenn umfangreichere Informationen erforderlich sind.
Achtung: Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.
Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie
Ihr Hochschulabschluss muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er bewertet werden kann:
Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf den Seiten der ZAB. Die Einreichung der erforderlichen Unterlagen richtet sich nach dem Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben.
Keine.
Wenden Sie sich an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Sie können den Antrag online stellen.
Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.
Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem
Als Studienbewerberin oder Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung richten Sie Ihre Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule, an der Sie studieren wollen.
Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und Berufsabschlüsse müssen Sie einen Antrag stellen. Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie
• einen Wohnsitz in Deutschland haben und
• einen reglementierten Beruf ausüben möchten.
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
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sowie jederzeit nach Vereinbarung
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Donnerstag:
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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
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Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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