Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentli-chen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von Anlagen beginnen möchten.
Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie vor Erteilung der Genehmigung beginnen möchten. Die Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage ist gebührenpflichtig.
Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung zur Änderung von baulichen Anlagen, wenn:
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung betragen: 50 bis 1.500 €.
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
Die Gebühr für die Teilbaugenehmigung wird auf die Gebühr für die Baugenehmigung angerechnet, wenn die Gebühr für die Teilbaugenehmigung höher als 150 € ist.
Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Teilbaugenehmigung erhalten.
Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
Sie können die Teilbaugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.
Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum. Ausnahme: Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.
Sie können Widerspruch einlegen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Eine Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantra-gen Sie per Onlineservice oder schriftlich.
Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie eine Teilbaugenehmigung haben, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
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Salzlandsparkasse
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