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Bezeichnung:
Fahrerkarte erneuern
Beschreibung:

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Sie sind Fahrer:in eines LKWs oder Busses und müssen Ihre Fahrerkarte erneuern lassen.

Allgemeine Informationen

Die erneuerte Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.

Die Gültigkeit der erneuerten Fahrerkarte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.

Die abgelaufene Fahrerkarte muss 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitgeführt werden.

Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

  • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
  • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Fahrerlaubnisse die einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

- Personalausweis mit eID-Funktion (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)

- Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild

- Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift

- Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat

- Aktuelle deutsche Fahrerkarte

Gebühren (Kosten)

Kostenart:

Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 45

Bezeichnung der Kosten:

Fristen

15 Werktage bis 6 Monate

Bearbeitungsdauer

15

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

DEKRA und TÜV Nord

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort

  • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
  • oder einer anderen zuständigen Stelle (zum Beispiel TÜV, DEKRA) beantragen.
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
  • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
    • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
    • sich direkt (nach persönlicher Antragsstellung vor Ort) vom KBA zuschicken lassen.

Hinweis:

Sollten bei der Erneuerung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

Weitere Informationen

Bestellen Sie Ihre Folgekarte bitte nicht zu früh, denn sollte die aktuell noch gültige Karte gestohlen werden oder verloren gehen muss auch die neue Karte eingezogen werden und für Sie eine neue, kostenpflichtige Fahrerkarte bestellt werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

05.12.2022
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

Zum Veranstaltungskalender

Wie ist das Wetter?

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Wind: 11 km/h
Luftfeuchte: 63%
Luftdruck: 1010 hPa
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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES