Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie Beratung zur Unterbringung bei eingetretenem Wohnungsverlust erhalten.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und Mietschulden haben, woraus Ihnen der Wohnungsverlust droht, kann das zuständige kommunale Jobcenter in bestimmten Fällen auf Antrag Ihre Schulden übernehmen. Diese Unterstützung wird Ihnen in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe gegeben. Damit Sie diese Unterstützung erhalten, wird unter anderem vorausgesetzt, dass Sie nicht in der Lage sind, den Rückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist eine Einzelfallentscheidung. Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind.
Grundsätzlich werden Leistungen für Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Die angemessene Höhe der Bedarfe für Unterkunft ergibt sich in der Regel aus den Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete und den in Betracht kommenden, im Einzelfall zu prüfenden Zuschlägen.
Bei Bedarfsgemeinschaften ist zur Ermittlung der einschlägigen Angemessenheitsgrenze auf die Anzahl der dazugehörigen Personen abzustellen.
Wenn Personen keine Bedarfsgemeinschaft bilden, aber in einer Haushaltsgemeinschaft leben, besteht der Bedarf für Unterkunft grundsätzlich in Höhe des Kopfanteils unter Einbeziehung aller Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft. Für die Prüfung der Angemessenheit werden jedoch ausschließlich die Personen, die tatsächlich zur Bedarfsgemeinschaft gehören, betrachtet.
Stellt das kommunale Jobcenter fest, dass eine zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist, erfolgt die Zahlung direkt an die Vermieterin oder den Vermieter.
Dies ist insbesondere der Fall:
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
Ihre Mietschulden können nur übernommen werden, wenn unter anderem:
Es gibt keine Frist.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Wenden Sie sich an das Sozialamt oder Jobcenter.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Die Übernahme von Mietrückständen können Sie schriftlich oder online beantragen. Es empfiehlt sich, einen Beratungstermin vor der Antragstellung zu vereinbaren.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
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Dienstag:
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Donnerstag:
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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES