Sie können im öffentlich zugänglichen OID-Register (Objekt-Identifikatoren-Register) "Gesundheitswesen Deutschland " nach Objekten suchen, die durch eine OID gekennzeichnet sind und sich weitere Informationen anzeigen lassen.
Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Unternehmen, die Software herstellen oder IT-Dienstleistende Ihre Objekte kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikatoren (OID) verwendet.
Eine Objekt-Identifikationsnummer ist eine Nummer zur Identifizierung von Objekten. Objekte können sein:
Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.
Gültige und ehemals gültige OIDs und zugehörige Informationen können im öffentlich zugänglichen OID-Register gesucht und angezeigt werden.
Sie können über ein Freitextfeld oder in der Baumansicht des Registers suchen.
Im Verzeichnis werden Ihnen zu jeder OID die Beschreibung des Objekts und weitere Metadaten, sowie die verantwortliche und antragstellende Organisation und gegebenenfalls Kontaktperson und antragstellende Person angezeigt.
Keine
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Die Suchmaschine zeigt Ergebnisse nach wenigen Sekunden an.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Sie können Sie im OID-Register "Gesundheitswesen Deutschland" nach OIDs suchen und sich Beschreibungen und Metadaten, die verantwortliche und antragstellende Organisation und gegebenenfalls die Kontakt- und antragstellende Person anzeigen lassen.
Für die Suche gehen Sie auf die Internetseite des OID-Registers. Die Suche kann alternativ über ein Suchfeld oder eine Baumstruktur erfolgen.
Über ein Suchfeld können Sie gezielt nach Objekten mit einer OID oder Organisationen im Gesundheitswesen in Deutschland suchen, die eine OID erfolgreich beantragt haben:
Alternativ können Sie in der Baumansicht des OID-Registers suchen:
Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES