Wenn das von Ihnen erlegte Wild über 600 Becquerel Cäsium pro Kilogramm strahlenbelastet/radioaktiv belastetet ist, können Sie die Zahlung eines Schadensausgleichs beantragen.
Lebensmittel, die einen Radiocäsiumgehalt von mehr als 600 Becquerel pro Kilogramm aufweisen, dürfen in Deutschland nicht in den Handel gebracht werden und sind zu vernichten.
Ist das von Ihnen erlegte Wild dementsprechend strahlenbelastet/radioaktiv belastet und darf nicht vermarktet werden, wird auf Antrag geprüft, ob Ihnen ein Schadensausgleich gezahlt wird.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen je nach Wildtier ein Pauschalbetrag als Schadensausgleich gezahlt.
Ihren Antrag (Hauptvordruck und Anlage/n) auf Zahlung eines Schadensausgleichs und die o.g. Nachweise reichen Sie per Post bei Ihrer zuständigen Landesstelle ein. Diese leiten Ihren Antrag (Hauptvordruck und Anlage/n) nach Prüfung ohne die erforderlichen Nachweise an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Landesministerien, Kommunalbehörden und Jagdverbänden.
Eine Zahlung eines Schadensausgleichs können Sie beantragen, wenn:
Hinweis
Wer die für Sie zuständige Messstelle ist, erfahren Sie über Ihre zuständige Landesbehörde.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Schriftform nötig: ja
persönliches Erscheinen: nein
Den Antrag auf Zahlung eines Schadensausgleichs müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Landesstelle einreichen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Ausgleichszahlung nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz (strahlenbelastetes/radioaktiv belastetes Wild) Gewährung
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Stadt Calbe (Saale)
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Freitag:
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sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
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Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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