Wenn Sie ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart haben, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Sie müssen der BNetzA auch melden, wenn die Vereinbarung endet. Bei Änderungen ist eine neue Vereinbarung nötig.
Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson Strom zu Zeiten nutzen, in denen sonst wenig Strom verbraucht wird oder wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen, können Sie mit Ihrem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. Diese individuelle Vereinbarung müssen Sie der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.
Wenn sich die Vertragsparteien, die Anschlusssituation oder die Berechnungsmethodik geändert haben, müssen Sie die ursprünglich gemeldete Vereinbarung beenden und dies ebenfalls der BNetzA mitteilen.
Teilen Sie der BNetzA auch mit, wenn sich bei einer bestehenden Netzentgeltvereinbarung etwas ändert, zum Beispiel Ihr Firmenname oder Ihre Adresse beziehungsweise die Adresse der Stromabnahmestelle.
Eine sogenannte atypische Netznutzung liegt vor, wenn Sie Strom zu ungewöhnlichen Zeiten nutzen. Das heißt, dass das Maximum Ihres Stromverbrauchs im Jahr – die sogenannte Jahreshöchstlast – außerhalb der Zeit liegt, in der bundesweit viel Strom verbraucht wird. In diesem Fall können Sie mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt von 20 Prozent des regulären Netzentgelts vereinbaren.
Eine sogenannte stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen. Das ist der Fall, wenn
Sie können in diesem Fall mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren in Höhe von
Bei Stromverbrauch zu ungewöhnlichen Zeiten (atypische Netznutzung):
Bei besonders hohem Stromverbrauch (stromintensive Netznutzung):
Bei Änderungen zu einer bestehenden Netzentgeltvereinbarung:
Falls Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen:
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen der BNetzA Ihre individuelle Netzentgeltvereinbarung spätestens bis zum 30. September des Jahres melden, ab dem die Vereinbarung erstmalig gilt.
Entfällt
Eine individuelle Netzentgeltvereinbarung können Sie online oder per Post oder Fax an die BNetzA melden.
Individuelle Netzentgeltvereinbarung, deren Ende oder Änderungen online melden:
Individuelle Netzentgeltvereinbarung per Post oder Fax melden:
Ende einer individuellen Netzentgeltvereinbarung oder Änderungen an einer bestehenden Netzentgeltvereinbarung per Post oder Fax melden:
Die BNetzA benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Anzeige individuelle Netzentgeltvereinbarungen Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES