Wenn Sie eine Erlaubnis für Luftfahrtpersonal erlangen möchten, müssen Sie eine theoretische Prüfung ablegen.
Mit dem Antrag auf Abnahme einer theoretischen Prüfung können Sie als angehende:
die Abnahme folgender theoretischer Prüfungen beantragen:
Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung die Abnahme der für Ihre angestrebte Erlaubnis notwendige Sprechfunkprüfungen AZF, AZFE, BZF I, BZFE beantragen.
Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:
Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.
Mit Antrag auf Abnahme einer ersten theoretischen Prüfungssitzung erhalten Sie vom Luftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, die im Rahmen Ihrer Ausbildung erforderliche theoretische Prüfung zu absolvieren und einen Prüfungsbescheid zu erlangen.
Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beantragen:
Abnahme einer weiteren theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beantragen:
Bevor der Antrag gestellt werden kann, müssen Sie über die von der Approved Training Organisation/Ausbildungsorganisation (ATO) ausgestellten Nachweise verfügen.
für die Beantragung einer theoretischen Prüfung:
für eine weitere Prüfungssitzung:
wenn Ihre Ausbildungsorganisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts fällt:
für die Anrechnung theoretischer Kenntnisse:
bei Beantragung einer Sprechfunkprüfung:
bei Vertretung erforderlich:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Der Versand der Ladung und des Kostenbescheids zur theoretischen Prüfung erfolgt in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.
Um eine oder eine weitere theoretische Prüfung zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Nachdem die beantragte theoretische Prüfung absolviert wurde, versendet das Luftfahrt-Bundesamt einen Prüfungsbescheid über das Bundesportal an Ihr Postfach. Sie rufen den Bescheid über das Postfach des Nutzerkonto Bund ab.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES