Sie besitzen ein Sportboot und wollen oder müssen es im Seeschiffsregister eintragen lassen? Dafür benötigen Sie einen Schiffsmessbrief, den Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen können.
Das BSH stellt für Sportboote international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Diese sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister.
Die Erteilung von Schiffsmessbriefen ist abhängig von der Länge Ihres Fahrzeuges.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhebt Gebühren für die Schiffsvermessung.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Sofern die Unterlagen vollständig und keine Nachfragen Seitens des BSH notwendig sind, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags in der Regel 1 Woche.
• Formulare: ja
• Onlineverfahren möglich: nein
• Schriftform erforderlich: ja
• Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die Ausstellung des Schiffsmessbriefes können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen:
Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um den Schiffsmessbrief erhalten Sie ebenfalls auf der Website des BSH.
Als Antragstellerin oder Antragsteller mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb von Deutschland müssen Sie eine oder mehrere verantwortliche Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ständig beauftragt haben, dafür einzustehen, dass in technischen, sozialen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten die in der Bundesrepublik Deutschland für die Seeschiffe geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Über die in diesen Fällen nach der Flaggenrechtsverordnung zu erbringenden weiteren Nachweise erteilt das BSH auf Anfrage nähere Auskunft.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bescheinigung der amtlichen Vermessung (Messbrief) Ausstellung für Sportfahrzeuge
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Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES