Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, in Deutschland leben und noch Familienangehörige (Ehegattin oder Ehegatte, Abkömmlinge) im Aussiedlungsgebiet haben, können Sie beantragen, dass diese nachträglich in Ihren Aufnahmebescheid einbezogen werden.
Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, in Deutschland leben und Familienangehörige (Ehegattin oder Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) haben, die noch im Aussiedlungsgebiet leben, können Sie beantragen, dass diese nachträglich in Ihren Aufnahmebescheid einbezogen werden.
Wenn die einzubeziehenden Familienangehörigen volljährig sind, müssen diese grundsätzlich vor der Einreise ins Bundesgebiet einen Deutsch-Sprachnachweis (Zertifikat A 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erbringen. Das Bundesverwaltungsamt prüft in diesem Verfahren, ob die Familienangehörigen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um in den Aufnahmebescheid nachträglich einbezogen werden zu können. Wenn für die Familienangehörigen ein Einbeziehungsbescheid ausgestellt worden ist, dürfen sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Die Ausreise (zum Beispiel per Bahn, Bus oder Flugzeug) der Familienangehörigen müssen diese selbst organisieren und bezahlen. Nach dem Eintreffen Ihrer Familienangehörigen im Bundesgebiet begeben diese sich zunächst in die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort werden sie registriert und einem Bundesland zugewiesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dem Registrierungsverfahren aktuell eine Unterbringung in einer vom Bund finanzierten Transitunterkunft vorgeschaltet.
Im Anschluss können sie kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen.
Ihre Geschwister, Eltern, Schwiegereltern und sonstige Verwandten können nicht einbezogen werden.
Nur Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) können nachträglich einbezogen werden.
Es fallen keine Kosten an.
D ie Verfahrensdauer beträgt mehrere Monate bis mehrere Jahre und ist abhängig unter anderem von der Mitwirkung der antragstellenden Person und den Sprachkenntnissen der Familienangehörigen.
Den Antrag auf nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid können Sie schriftlich oder online stellen.
Schriftliche Antragstellung:
Online-Antragstellung:
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers Erteilung bei Antragstellung vom Inland aus
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Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
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