Wenn Sie eine Ermäßigung oder eine Freistellung von den Abzugsteuern für Rechteüberlassung erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an dem Kontrollmeldeverfahren teilnehmen.
In Fällen von geringer steuerlicher Bedeutung kann das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Vergütungsschuldnern von Lizenzvergütungen ermächtigen, am Kontrollverfahren teilzunehmen. Dadurch können Vergütungsschuldner den Steuerabzug auf Lizenzvergütungen für Einzelbeträge (vertragsbezogene Betrachtung) bis zu einer Höhe von maximal EUR 5.500 (Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer) sowie für Jahresbeträge bis maximal EUR 40.000 (Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer) pro Vergütungsgläubiger unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen.
Dies gilt für Schuldner von Gläubigern, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen regelt, ob der Schuldner den Steuerabzug ganz oder teilweise unterlassen kann.
Im Kontrollmeldeverfahren ist keine Mitwirkung des ausländischen Vergütungsgläubigers erforderlich.
Zahlungen, die vom Kontrollmeldeverfahren ausgeschlossen sind:
Hinweis:
Sie müssen die unter Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren geleisteten Zahlungen dem BZSt und den zuständigen Betriebsfinanzämtern des Schuldners jährlich melden (Jahreskontrollmeldung).
Ihrem Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren reichen Sie schriftlich beim BZSt ein.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Ermächtigung benötigen Sie:
keine
keine
Sie müssen den Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
vorgesehen zum Löschen - Entlastung vom Steuerabzug für Rechteüberlassungen nach § 50 a Abs. 1 Nr. 3 EStG nach dem Komtrollmeldeverfahren (KMV) Ermächtigung
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Freitag:
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sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
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