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Bezeichnung:
Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie als Versicherte oder Versicherter mit Ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind, können Sie mit der Künstlersozialkasse ein neues Zahlungsziel vereinbaren.

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich ist die Künstlersozialkasse verpflichtet, alle Beitragsforderungen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

Sollten Sie mit Ihren Beitragszahlungen in einen Rückstand geraten sein, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine Zahlungserleichterung beantragen. Die Art und Laufzeit der Zahlungserleichterung richten sich dabei nach Ihrer individuellen Situation.

Voraussetzungen

  • Ein sofortiger vollständiger Ausgleich Ihres Beitragsrückstandes wäre mit erheblichen Härten verbunden.
  • Die Begleichung Ihres Beitragsrückstandes wird durch die Ratenzahlung oder Stundung nicht gefährdet.
  • Wenn Sie einen Erlass oder Teilerlass beantragen: Die Begleichung des Beitragsrückstandes wäre unbillig.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung.

Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen:

  • formloser Antrag auf Zahlungserleichterung

Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen:

  • formloser Antrag auf Zahlungserleichterung
  • Weitere Unterlagen über Ihre finanzielle Situation, die gegebenenfalls per Post von Ihnen angefordert werden. Beim Online-Antrag werden Sie direkt zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen aufgefordert.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Verfahrensablauf

Eine Zahlungserleichterung können Sie online oder per Post bei der Künstlersozialkasse beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie dann auswählen, welchen Antrag auf Zahlungserleichterung Sie stellen möchten.
  • Im Folgenden sind von Ihnen Angaben zu Ihrem Antrag zu machen und soweit erforderlich, Unterlagen hochzuladen.
  • Auch ergänzende Angaben sind möglich.

Antrag per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Zahlungserleichterung Sie beantragen möchten.
  • Schlagen Sie in Ihrem formlosen Schreiben bitte eine monatliche Ratenhöhe oder einen Termin für den Ausgleich der Beitragsrückstände vor.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Bitte antworten Sie auf Rückfragen möglichst umgehend.

Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

31.03.2023

Urheber

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
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sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

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Dienstag:
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Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

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