Wenn Sie für Ihre besonders aufwendige Maßnahmen Referenzfilmmittel benötigen, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Sie können eine Förderung von bis zu 75 Prozent, auf jeden Fall aber bis zu 100.000 EUR für folgende aufwendige Maßnahmen bekommen:
Soweit Sie Förderhilfen von anderen Institutionen gewährt bekommen haben, wird Ihnen diese entsprechend projektkostenmindernd angerechnet.
Sie sind verpflichtet der Filmförderungsanstalt (FFA) mitzuteilen, ob und bei welchen anderen Förderungsinstitutionen Sie für diese Maßnahme Förderhilfen beantragt haben beziehungsweise in welcher Höhe Sie diese erhalten haben.
Sofern die FFA für Ihre Stoffbeschaffung oder Drehbuchbeschaffung und -entwicklung oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes, Förderhilfen gewährt hat, können Sie diese Kosten in Höhe des geförderten Betrages nicht mehr als Herstellungskosten im Rahmen einer späteren Förderung des Projektes anerkennen lassen.
Sie können die Förderung erst bekommen, wenn Sie einen Antrag auf Auszahlung einreichen.
Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung Ihres Antrags.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Beim Antrag muss angegeben werden, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handelt
Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Bei Verwendung der Fördermittel für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Films zusätzlich:
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Es fallen keine Kosten an.
Förderhilfen sind spätestens bis zum Ablauf von drei Jahren nach Erlass des jeweiligen Förderungsbescheides zu verwenden.
Spätestens ein Jahr nach Auszahlung der Referenzmittel muss die FFA über den Verlauf beziehungsweise das Ergebnis der geförderten Maßnahme informiert werden.
Es ist möglich, Widerspruch einzulegen.
Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Sie müssen den Antrag auf Referenzfilmfördermittel formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Referenzfilmförderung Antrag besondere Verwendung von Förderhilfen Gewährung für künftige besonders aufwendige Maßnahmen der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung oder -entwicklung oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes
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Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
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Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
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Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
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BIC NOLADE21SES