Wenn Sie als Profisportorganisation, wie beispielsweise Verein, Unternehmen oder Verband, finanzielle Einbußen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Coronahilfen beantragen.
Die „Coronahilfen Profisport 2021“ sind Zuschüsse vom Bund und bieten eine finanzielle Unterstützung für Profisportverein, -unternehmen und verbände auf Bundesebene an.
Die Leistungen dienen der Abmilderung von finanziellen Einbußen bei Ticketeinnahmen und Verlusten, die aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 entstanden sind.
Sie können Zuschüsse im Rahmen der Coronahilfen für den Profisport bekommen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
Des Weiteren müssen Sie, um eine Unterstützung erhalten zu können:
und
Als Sportverein oder Unternehmen sind Sie für Ihre Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga der Männer nicht antragsberechtigt.
Anträge können Sie ausschließlich durch eine/n von Ihnen Bevollmächtigten eingereicht werden, wie beispielsweise:
Sie müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen.
Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport muss die/der von Ihnen Bevollmächtigte über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Antragsvoraussetzungen zur Kompensation von Ticketeinnahmeausfällen:
Antragsvoraussetzungen zur Kompensation von weiteren Verlusten:
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
keine
entfällt
Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport müssen Sie über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen. Dafür müssen Sie sich zuerst Registrieren.
Registrierungsverfahren:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsadresse des/der Bevollmächtigten zwingend mit der Adresse im jeweiligen Berufsregister übereinstimmen muss, da sonst die Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Antragstellung:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Infrastruktur (BMI)
Billigkeitsleistung nach Coronahilfen Profisport 2021 Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES