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Marktakteure im Register anmelden
Beschreibung:

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Wenn Sie Marktakteur im Strom- oder Gasmarkt sind, müssen Sie sich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren.

Allgemeine Informationen

Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register für die Energiewende Daten zu allen relevanten Marktakteuren im Energiemarkt Strom und Gas und in einem zweiten Schritt sämtlichen Erzeugungsanlagen:

  • Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
  • Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas.

Wenn Sie eine Strom- oder Gaserzeugungsanlage (beispielsweise Photovoltaikanlage, Windenergieanlag, Blockheizkraftwerk, Batteriespeicher, Biomethananlage) betreiben, müssen Sie diese im MaStR registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder in früheren Registern der Bundesnetzagentur, müssen Sie diese Anlagen noch einmal ins MaStR eintragen.
Als Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) können Sie in Ausnahmefällen auf Anfrage die Registrierung auch über Formulare durchführen.
Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung als Marktakteur sind keine speziellen Unterlagen erforderlich. Für die Registrierung der Einheiten im zweiten Schritt werden die Unterlagen separat aufgelistet.

Gebühren (Kosten)

Sie müssen nichts bezahlen.

Fristen

Für die Meldung der Marktakteure gilt eine Frist von 1 Monat.

Bearbeitungsdauer

  • Onlineverfahren: keine, Meldebestätigung direkt ausdruckbar
  • Formularregistrierung: circa 14 Tage (von der Beantragung bis zum Erhalt der Registrierungsbestätigung)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Anträge / Formulare

Formulare: in Ausnahmefällen nur für natürliche Personen auf Antrag (telefonisch oder schriftlich)

Onlineverfahren: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich selbst als Betreiber und Ihre Strom- und Gaserzeugungsanlagen im MaStR anmelden möchten, können Sie das über das MaStR-Internetportal tun:

  • Rufen Sie das MaStR-Internetportal auf und registrieren Sie sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzer.
  • Melden Sie sich im MaStR-Internetportal an und registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber.
  • Registrieren Sie dann im zweiten Schritt Ihre Einheit.
  • Bei erfolgreicher Registrierung stellt Ihnen das System Ihre Meldebescheinigung mit Ihren Registrierungsnummern (MaStR-Nummern) bereit.
  • Änderungen und Korrekturen können Sie jederzeit online durchführen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

10.08.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
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sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

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Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

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Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

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IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES