Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und Sie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt haben, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.
Auftraggebende und Subunternehmen fordern möglicherweise von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie nach,
Bei Bedarf stellt die SVLFG für Sie eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung enthält zusätzlich
Stehen noch Forderungen der SVLFG gegenüber Ihrem Unternehmen aus, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Geldeingang ausgestellt.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es gibt keine Frist.
Entfällt.
Sie können die einfache und qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung online, telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung online beantragen wollen:
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder E-Mail beantragen wollen:
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES