Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt sind, die eine Berufskrankheit verursachen kann, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorbeugende Maßnahmen.
Mit vorbeugenden individuellen Maßnahmen, sogenannten Individualprävention, kann die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) mit allen geeigneten Mitteln berufliche Gefahren, die zur Entstehung, zum Wiederaufleben oder zur Verschlimmerung einer Berufskrankheit führen können, entgegenwirken.
Wenn Sie durch die Ausübung Ihrer Arbeitstätigkeit gesundheitliche Beschwerden haben, die zur Berufskrankheit werden könnten oder bereits eine Berufskrankheit haben und eine Verschlimmerung feststellen, können Sie gegenüber der LBG einen Anspruch auf individuelle Präventionsmaßnahmen haben.
Maßnahmen der Individualprävention haben das Ziel, Ihnen in geeigneter Weise die Fortsetzung Ihrer bisherigen Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu ermöglichen, ohne dass diese zu einer weiteren Verschlimmerung Ihres Gesundheitsschadens führt.
Die einzelnen, vorbeugenden Maßnahmen werden von der LBG anhand Ihrer Erkrankung und unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz ausgearbeitet und Ihnen angeboten.
Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlicher Beschwerden können dies sein:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Für Sie fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Je nach Maßnahme individuell.
Sie müssen keinen Antrag stellen, um vorbeugende Maßnahmen gegen eine Berufskrankheit zu erhalten. Stattdessen können Sie die LBG über Ihren Bedarf informieren oder diese meldet sich bei Ihnen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES