Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und nicht in Deutschland wohnen, können Sie an ausgewählten Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, einen Personalausweis beantragen.
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.
Es ist Ihnen jedoch möglich, bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, oder unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Bürgeramt in Deutschland einen Personalausweis persönlich zu beantragen.
Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen auch Personalausweisbehörden sind.
Einen Personalausweis können beantragen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Bitte beachten Sie insoweit, dass die Online-Funktion eines Personalausweises nur genutzt werden kann, wenn eine ausländische Anschrift erfasst wird.
bei Erstantrag oder eingetretenen Änderungen
bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:
Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mit. Beachten Sie, dass in Einzelfällen die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein kann.
Hinweis
Die Gebühren können für Bedürftige erlassen oder reduziert werden.
keine
Wenn Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises abgelehnt wird:
Der Antrag auf Ausstellung des Personalausweises im Inland ist formlos.
Nutzen Sie bitte die Antragsformulare, die bei der für Sie zuständigen deutschen
Auslandsvertretung
bereitgestellt werden
Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder einem Bürgeramt beantragen.
Details zur Antragstellung im Ausland sowie das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.
Übersicht deutscher Auslandsvertretungen.
§ 1 Absatz 4 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG);
§ 8 Absatz 8 Personalausweisgesetz (PAuswG);
§ 35 Personalausweisgesetz (PAuswG);
§ 2 KonsG
§ 1 Absatz 4 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 7 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 8 Absatz 2 und 4 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 23 Absatz 4 Satz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 35 Personalausweisgesetz (PAuswG)
G.5.2.1 und G.5.2.2 Personalausweisverwaltungsvorschrift (PAuswVwV)
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES