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Bezeichnung:
Härtefallerlass der BAföG-Rückzahlungsschuld nach Ablehnung eines Kooperationserlasses beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Härtefallerlass Ihres Darlehens stellen.

Allgemeine Informationen

Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.

Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.

Ihr Antrag kann

  • zu einem Härtefallerlass führen:
    • Ihnen wird die (Rest-)Schuld Ihres BAföG-Darlehens erlassen.
  • zu einer Ablehnung führen:
    • Sie müssen die verbliebenen Schulden in Höhe Ihres BAföG-Darlehens einschließlich offener Kosten und Zinsen zurückzahlen.

Sie können Ihren Antrag formlos

  • telefonisch,
  • schriftlich und
  • online

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn

  • Ihnen ein Kooperationserlass vom Bundesverwaltungsamt (BVA) abgelehnt wurde.

Voraussetzungen für den Härtefallerlass:

  • innerhalb des Rückzahlungszeitraums
    • wurden höchstens 1 Mal Anschriftenermittlungskosten gegen Sie erhoben;
      • das passiert, wenn Sie die Änderung Ihres Namens oder die Änderungen Ihrer Wohnanschrift nicht mitgeteilt haben und das Bundesverwaltungsamt (BVA) diese ermitteln musste
    • wurde nie ein Bußgeld gegen Sie bestandskräftig festgesetzt;
      • Bußgelder werden erhoben, wenn Sie Änderungen der maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse während einer Freistellung oder Stundung nicht mitgeteilt haben
    • haben Sie sämtliche Zahlungsverpflichtungen einschließlich Kosten- und Zinsforderungen beglichen;
      • sind Rückstandszinsen höchstens für die Dauer von insgesamt 150 Tagen angefallen.

Hinweis
Zinsen werden immer dann erhoben, wenn Sie mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in Rückstand geraten sind.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren (Kosten)

  • keine

Fristen

Antragstellung: innerhalb 1 Monats nach Ablehnung des Kooperationserlasses

Bearbeitungsdauer

  • Bearbeitungsdauer des Antrags: 3 Monate

Anträge / Formulare

  • Schriftform nötig: nein
  • persönliches Erscheinen: nein

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie formlos

  • telefonisch
  • schriftlich und
  • online

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

  • Wenn Sie Ihren Antrag telefonisch stellen:
    • Rufen Sie eine der angegebenen Telefonnummern des BVA an.
    • Stellen Sie den Antrag.
  • Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen:
    • Schicken Sie den formlosen, sowie unterschriebenen Antrag - unter Angabe Ihres Geschäftszeichens - per Post an das BVA.
  • Wenn Sie Ihren Antrag online stellen:
    • Öffnen Sie das BAföG-Online Portal des BVA und registrieren Sie sich dort.
    • Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
    • Melden Sie sich im BAföG-Online Portal an.
    • Klicken Sie „Antragsformulare“ an und wählen Sie das Formular „Härtefallerlass“ über den Button „Antrag stellen“ aus.
    • Füllen Sie das Formular aus und drücken Sie auf den Button „Senden“.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie per Post vom BVA.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, sind Sie schuldenfrei und müssen das Darlehen nicht mehr zurückzahlen.
  • Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe zurückzahlen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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39240 Calbe (Saale)

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E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

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Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

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