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Bezeichnung:
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Statistischen Bundesamt einschränken lassen
Beschreibung:

Teaser

Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten vom Statistischen Bundesamt (StBA) nur noch gespeichert, aber nicht mehr weiter verarbeitet werden dürfen.

Allgemeine Informationen

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie speichert und verarbeitet, verlangen, dass Ihre Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr weiterverarbeitet werden dürfen. 
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

  • Online-Daten wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten wie Kontostände, Kontonummern
  • Kennnummern wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
  • Grundbucheinträge
  • Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten
  • Zeugnisse
  • allgemeine Personendaten wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
  • physische Merkmale wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

Mit Ihrem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie vorerst verhindern, dass Ihre personenbezogenen Daten weiterhin elektronisch verarbeitet werden. Sobald die Rechte der datenverarbeitenden Stelle erloschen sind, werden Ihre Daten endgültig gelöscht. Sie können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung berufen.

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden wie das Statistische Bundesamt (StBA), nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

Die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt beim StBA anfordern.
 

Voraussetzungen

Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn:

  • Sie die Berichtigung falscher Daten verlangt haben und die datenverarbeitende Stelle dieses Verlangen prüft, 
  • Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und noch geprüft werden muss, ob nicht eventuell das Interesse der datenverarbeitenden Stelle überwiegt, 
  • Sie die Einschränkung ausdrücklich statt einer Löschung verlangen oder
  • die datenverarbeitende Stelle Ihre Daten zwar nicht mehr benötigt, Sie diese aber noch für eigene Zwecke nutzen möchte.

Sie können die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einschränken lassen, wenn sie verarbeitet werden:

  • für Archivzwecke, die im öffentlichen Interesse liegen und die durch die Einschränkung ernsthaft beeinträchtigt werden würden,
  • für Forschung, Wissenschaft oder Statistik, soweit der ursprüngliche Zweck durch die Einschränkung der Verarbeitung nicht mehr erreicht oder ernsthaft beeinträchtigt werden würde.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Gebühren (Kosten)

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten muss bei Vorliegen aller Voraussetzungen unverzüglich gestoppt werden, das bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Einschränkung verlangt haben, über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.

Rechtsbehelf

Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.

Anträge / Formulare

-    Formulare: nein

-    Onlineverfahren möglich: ja 

-    Schriftform erforderlich: nein

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post anfordern.
Einschränkung vom StBA online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf der Internetseite des StBA auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Das StBA sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail zu.
  • Einschränkung vom StBA schriftlich anfordern:
  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Senden Sie Ihren Antrag postalisch oder per E-Mail an die öffentliche Stelle. 

Das StBA sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse oder per E-Mail zu.
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

23.11.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Stadt Calbe (Saale)

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39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

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Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES