Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe oder einem gleichgestellten Betrieb angehört und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie den Verdienstausfall Ihrer Beschäftigten durch Saison-Kurzarbeitergeld teilweise ausgleichen.
Wenn Ihre Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls ihre Arbeit nicht durchführen kann, kann Saison-Kurzarbeitergeld den Entgeltausfall teilweise ausgleichen. Es soll Ihren Betrieb entlasten und dabei helfen, Arbeitsplätze zu erhalten.
Das Saison-Kurzarbeitergeld ist begrenzt auf Betriebe
Sie können die Leistung nur in der sogenannten Schlechtwetterzeit von Dezember bis März erhalten.
Sie als Arbeitgeber müssen das Saison-Kurzarbeitergeld beantragen, auszahlen und abrechnen. Ihre Beschäftigten müssen nichts tun.
Saison-Kurzarbeit kann für Ihren ganzen Betrieb oder auf einzelne Abteilungen beschränkt eingeführt werden.
Wie hoch das Saison-Kurzarbeitergeld konkret ist, richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen Ihrer Beschäftigten und dem tatsächlichen Arbeits-/Verdienstausfall während der Saison-Kurzarbeit:
Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld können Sie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzende Leistungen beantragen, wie beispielsweise die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.
Sie bekommen das Saison-Kurzarbeitergeld grundsätzlich ab der ersten Ausfallstunde.
Als Arbeitgeber gehen Sie bei der Zahlung der Löhne und Gehälter an Ihre Beschäftigten zunächst in Vorleistung. Das Kurzarbeitergeld wird monatlich nachträglich mit der Bundesagentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle abgerechnet und Ihnen rückwirkend ausgezahlt.
Das Saison-Kurzarbeitergeld kann beantragt werden bei vorübergehendem und nicht vermeidbarem Arbeitsausfall
Betriebliche Voraussetzungen:
Persönliche Voraussetzungen:
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Saison-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können aber auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.
Wenn Sie das Saison-Kurzarbeitergeld schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie das Saison-Kurzarbeitergeld online beantragen wollen:
Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesagentur für Arbeit
Saison-Kurzarbeitergeld Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES