Wenn Sie als Schiffs- oder Bootsführer ein Fahrzeug auf einer Bundeswasserstraße steuern möchten, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse.
Möchten Sie auf Binnenwasserstraßen des Bundes ein Fahrzeug führen, brauchen Sie grundsätzlich eine Fahrerlaubnis.
Fahrerlaubnis auf Bundeswasserstraßen
Auf Bundeswasserstraßen dürfen Sie nur dann ein Fahrzeug führen, wenn Sie Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis sind. Die Berechtigungen unterteilen sich in verschiedene Patentklassen:
Bestimmte Dienstfahrzeuge des Bundes und der Länder benötigen keine durch die GDWS erteilte Erlaubnis zum Führen von Dienstfahrzeugen. Zu diesen zählen:
Rheinpatente
Auf dem Rhein gelten besondere Regelungen. Sie dürfen dort nur dann ein Fahrzeug führen, wenn Sie Inhaber eines Rheinpatentes oder Inhaber eines von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt als gleichwertig anerkanntes Schiffsführerzeugnis für die jeweilige Fahrzeugart und -größe sowie für die zu durchfahrende Strecke sind.
Zu unterscheiden sind:
Es gelten besondere Regelungen für Kleinfahrzeuge bis zu einer Länge von 15 Metern: Diese dürfen mit einer nach nationalen Vorschriften erteilten Berechtigung auf dem Rhein geführt werden. In Deutschland ist das beispielsweise der Sportbootführerschein.
Um ein Schiffsführerzeugnis oder Rheinpatent zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) absolvieren.
Weitere Nachweise und Patente
Für Fahrzeuge über 15 Meter Länge ist zusätzlich auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen und dem Rhein eine besondere Streckenkunde nötig. Den Nachweis besonderer Streckenkunde erhalten Sie ebenfalls durch eine Prüfung bei der GDWS.
Ein Patent kann auch als Donaukapitänspatent erteilt werden. Sie dürfen dann Fahrzeuge auf der Donau im internationalen Verkehr führen, also auch außerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifferpatentverordnung.
Je nach Umfang der Prüfung fallen unterschiedliche Gebühren an:
Ihr Antrag und alle Unterlagen sollte spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei der entsprechenden Außenstelle vorliegen. Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbern, werden Sie jedoch in der Regel mit deutlich längeren Wartezeiten bis zur Prüfung rechnen müssen.
Je nach Antragsaufkommen und Prüfungsstandort.
Prüfungen finden in der Regel alle zwei bis drei Monate statt.
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Das Schiffsführerzeugnis oder Patent müssen Sie schriftlich bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beantragen:
Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur
Fahrerlaubnis auf Bundeswasserstraßen Erteilung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
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Dienstag:
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Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
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