Sie müssen als Unternehmen, das Personen- und Güterverkehr beziehungsweise die dafür notwendige Infrastruktur betreibt, nach Aufforderung bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln.
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Das StBA erhebt unter anderem regelmäßig Statistiken in den folgenden Bereichen, um deren Struktur und Entwicklung beurteilen zu können:
Je nach Verkehrsträger sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmten Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Je nach Erhebung müssen Sie unter anderem gegebenenfalls folgende Angaben machen:
Sie betreiben ein Unternehmen, das in den folgenden Bereichen tätig ist:
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Sie müssen die Auskünfte zur Bundesstatistik kosten- und portofrei erteilen.
Wenn das Statistische Bundesamt Ihnen geschrieben hat und Sie Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mittelung angegebenen Fristen.
Je nach Bereich und Erhebungsmerkmal müssen Sie die Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermitteln, zum Beispiel monatlich, jährlich, vierteljährlich oder fünfjährig.
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Abgabe der Daten benötigen Sie je nach Erhebung in der Regel zwischen 15 Minuten und 4 Stunden.
Wenn das Statistische Bundesamt Ihrem Unternehmengeschrieben hat, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Statistisches Bundesamt (StBA)
Statistiken zu Transport und Verkehr Erhebung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES