Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen nach Aufforderung Daten in Zusammenhang mit dem Umwelt- und Ressourcenschutz an das Statistische Bundesamt übermitteln.
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Das StBA erstellt Umweltstatistiken mit Daten zu
Bei der Erhebung der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen handelt es sich um eine Vollerhebung. Alle anerkannten Sachverständigenorganisationen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfen, werden befragt.
Im Rahmen der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) ab 50 tätigen Personen befragt. Es handelt sich um eine Stichprobenziehung, wobei ausgewählte Wirtschaftsbereiche und Größenklassen voll erhoben werden.
Sie müssen dem StBA Daten für die Umweltstatistik übermitteln, wenn
Je nach Zuordnung sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Angaben zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Sachverständigenorganisation machen:
Sie sind eine Sachverständigenorganisationen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüft oder Ihr Unternehmen fällt in eine der folgenden Kategorien:
Für die Erhebung der laufenden Aufwendungen gilt zusätzlich, dass Ihr Unternehmen mindestens 50 tätige Personen hat.
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise der Dateneingabe oder Abgabe der Daten benötigen Sie je nach Größe und Themenspektrum der Einrichtung in der Regel zwischen 5 Minuten und 1 Stunde.
Für die Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz beträgt die Bearbeitung des IDEV-Fragebogens für eine Meldung in der Regel zwischen 5 und 60 Minuten.
Für die Erhebung der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dauert die Bearbeitung des IDEV-Fragebogens für eine Meldung in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten. Für die Abgabe der Daten mit eSTATISTIK.CORE benötigen Sie circa 5 Minuten.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienst vorhanden: Ja
Wenn Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Sachverständigenorganisation ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
Sie erhalten eine automatisierte Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten angezeigt.
Bei Nachfragen zu Ihrer Meldung werden Sie von dem zuständigen Fachbereich kontaktiert.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Umweltstatistiken Erhebung
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Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
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E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
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Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
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Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
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Dienstag:
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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
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