Wenn Sie mit Tabakwaren beziehungsweise Substituten für Tabakwaren zu tun haben, müssen Sie in bestimmten Fällen Tabaksteuer bezahlen.
Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf Tabakwaren, Substitute für Tabakwaren und gleichgestellte Erzeugnisse erhoben wird. Tabaksteuerpflichtige Waren sind zum Beispiel:
Die tabaksteuerpflichtigen Waren werden wie folgt definiert:
Zigarren oder Zigarillos
Zigarren oder Zigarillos sind zum Rauchen bestimmte und geeignete Tabakstränge, die mit einem Deckblatt oder mit einem Deckblatt und einem Umblatt umhüllt sind. Die Tabakstränge müssen
Zigaretten sind Tabakstränge, die
Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak)
Rauchtabak ist der Oberbegriff für Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak und ist
Feinschnitt
Pfeifentabak
Wasserpfeifentabak
Erhitzter Tabak
Stückweise und einzeln portionierter Tabak, der sich auch ohne Vorrichtung (Device) zum Rauchen in mehreren Zügen (wie bei Zigaretten) eignet, wird auch weiterhin tabaksteuerrechtlich als Zigarette eingeordnet.
Substitute für Tabakwaren
Hierunter fallen auch
Tabakabfälle
Tabakabfälle sind Rauchtabak, wenn
Als Tabakabfälle gelten
Tabakwaren gleichgestellte Waren
Die Tabaksteuer entsteht in der Regel, sobald die oben genannten Tabakwaren beziehungsweise Substitute für Tabakwaren in den Wirtschaftskreislauf im deutschen Steuergebiet treten. Das ist der Fall, wenn
Die Höhe der Steuer berechnet sich nach dem jeweiligen Steuertarif, der Menge und dem Wert (dem Kleinverkaufspreis) der betreffenden Tabakware. Bei Substituten für Tabakwaren sind nur der Steuertarif und die Menge maßgeblich.
Die Steuer wird bei Tabakwaren und Substituten für Tabakwaren in der Regel durch die Verwendung von Steuerzeichen entrichtet. Zudem müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn die Steuer zum Beispiel wie folgt entstanden ist:
Sie müssen Tabaksteuer bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, zum Beispiel, wenn
Es entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag erhoben.
Verwendung der Steuerzeichen: vor der Entstehung der Tabaksteuer
Abgabe der Steuererklärung: unverzüglich
Die Steuerzeichen werden in der Regel innerhalb von 2 Werktagen zugesendet.
Der Steuerbescheid bei Abgabe einer Steuererklärung wird in der Regel innerhalb von 6 Wochen ausgestellt.
Die Tabaksteuer müssen Sie in Form der Steuerzeichenschuld bezahlen, indem Sie deutsche Steuerzeichen entwerten und an Ihren Kleinverkaufsverpackungen anbringen, das heißt verwenden. Die Steuerzeichen müssen im Zeitpunkt der Steuerentstehung bereits verwendet sein.
Steuerzeichen können Sie per Post oder online beantragen.
Beantragung per Post:
So erwerben Sie die deutschen Steuerzeichen, wenn Sie im Besitz einer gültigen Erlaubnis und zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sind:
Abgabe einer Steuererklärung:
Online-Antrag:
So erwerben Sie die deutschen Steuerzeichen, wenn Sie im Besitz einer gültigen Erlaubnis und zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sind:
Abgabe einer Steuererklärung:
Örtlich zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Generalzolldirektion (GZD)
Tabaksteuer Erhebung Anordnung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES