Bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland werden stets die geltenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern fällig, die in der Regel direkt bei der Einfuhr gezahlt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Importeur oder Spedition einen Zahlungsaufschub beantragen.
Es gibt 3 Arten des Zahlungsaufschubs:
Von größter praktischer Bedeutung ist hier der "laufende Zahlungsaufschub". Hierbei müssen Sie die Abgaben nicht sofort bei der Zollabfertigung entrichten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Alle Einfuhren, die Sie in einem bestimmten Zeitraum getätigt haben, werden dabei zusammengefasst.
Die im Laufe eines Kalendermonats erfassten und aufgeschobenen Abgaben werden spätestens am 16. Tag des darauf folgenden Kalendermonats von der Bundeskasse Trier per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Die Einfuhrumsatzsteuer wird davon abweichend erst zum 26. Tag des zweiten darauffolgenden Monats abgebucht.
Ziel ist, die Abwicklung der Zollabgaben sowohl für Sie als Unternehmen als auch für die Zollbehörden möglichst einfach und effizient zu gestalten.
Damit Sie den Zahlungsaufschub in Anspruch nehmen können, müssen Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Ihr Antrag wird innerhalb von 120 Tagen bearbeitet.
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Den Zahlungsaufschub und die entsprechende Bewilligung Gesamtsicherheit müssen Sie schriftlich beantragen:
Bundesministerium der Finanzen
Zahlungsaufschub (DPO) Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES