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Bezeichnung:
Teilkostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten
Beschreibung:

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Wenn Sie im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen tätig sind und für Sie eine Dienstordnung gilt, können Sie eine Teilkostenerstattung vereinbaren. Sie zahlen medizinische Leistungen dann zunächst selbst und bekommen Ihre Auslagen unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. 

Allgemeine Informationen

Für bestimmte Beschäftigte von gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden gelten beamtenrechtliche Grundsätze, auch wenn sie privatrechtlich angestellt sind. Wenn für Sie eine sogenannte Dienstordnung gilt, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für eine Teilkostenerstattung von Leistungen entscheiden. Eine Teilkostenerstattung wählen können außerdem

  • Beamtinnen und Beamte, die in einer Betriebskrankenkasse oder einer knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind 
  • Versorgungsempfängerinnen und -empfänger für die eine Dienstordnung galt - zum Beispiel Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner.

Bei der Teilkostenerstattung zahlen Sie Leistungen, die ansonsten über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet würden, auf Rechnung. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen dann Ihre Auslagen ganz oder teilweise erstattet. 

Die Satzung Ihrer Krankenkasse legt fest, ob und in welcher Höhe sowie für welche Leistungen Sie eine Teilkostenerstattung wählen können und wie das Verfahren genau abläuft. 

In der Regel legen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse im Voraus auf die Teilkostenerstattung für einen bestimmten Versorgungsbereich fest. 
 

Voraussetzungen

Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem der Krankenkassenverbände angestellt und für Sie ist eine Dienstordnung vertraglich festgelegt. Sie haben die Teilkostenerstattung auf eigenen Wunsch gewählt. 

Die Teilkostenerstattung ist außerdem möglich für:

  • Versorgungsempfängerinnen und -empfänger von gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Verbänden
  • Beamtinnen und Beamten, die in einer Betriebskrankenkasse oder einer knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnung der medizinischen Leistung
  • Zahlungsbeleg

In Spezialfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse. 
 

Gebühren (Kosten)

Für den Antrag auf Teilkostenerstattung müssen Sie nichts bezahlen.

Fristen

Für den Antrag müssen Sie keine Fristen beachten. Wie lange Sie an die Teilkostenerstattung für einen Versorgungsbereich gebunden sind, legt die Satzung Ihrer Krankenkasse fest. Die gesetzliche Frist beträgt 2 Jahre. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 4 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.
 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid der Krankenkasse 
  • Klage vor dem Sozialgericht

Anträge / Formulare

Onlineverfahren möglich: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ein Onlineverfahren an. 

Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Verfahrensablauf

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über das genaue Verfahren zur Teilkostenerstattung.
Die Teilkostenerstattung von Leistungen können Sie per Post sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online beantragen. 

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen sowie Ihre Bankverbindung bei der Krankenkasse ein.
  • Nennen Sie der Krankenkasse gegebenenfalls die Kontodaten für die Erstattung.
  • Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und zahlt Ihnen bei Erfüllen aller Voraussetzungen den erstattungsfähigen Betrag aus.
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit

Fachlich freigegeben am

25.10.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teilkostenerstattung Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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39240 Calbe (Saale)

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Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

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Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

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Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

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Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

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IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES