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Bezeichnung:
KfW-Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschuss des Bundes für Tiefengeothermie beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Das „KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" unterstützt Investitionen in Tiefengeothermie-Anlagen sowie die dazugehörigen Bohrungen mit zinsgünstigen Darlehen der KfW in Verbindung mit Tilgungszuschüssen des Bundes aus dem Marktanreizprogramm (MAP).

Mit der Leistung Erneuerbare Energien – Premium – Tiefengeothermie wird Ihr Energievorhaben gefördert, wenn Sie tiefe Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe erschließen und nutzen wollen, das Thermalfluid mindestens 20° C warm ist und Ihr Vorhaben in Deutschland durchgeführt wird sowie alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Es bestehen drei voneinander unabhängige kumulierbare Förderbausteine:

– Tilgungszuschuss für die obertägige Anlage („Anlagenförderung“),

– Tilgungszuschuss für Bohrkosten,

– Mehrkostenförderung.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, wenn die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden. Höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten dürfen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten (in bestimmten Fällen),
  • Hersteller von förderfähigen Anlagen und
  • der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen

Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen und den Tilgungszuschuss besteht nicht.

Voraussetzungen

Sie sind insbesondere ein Unternehmen oder eine Kommune.

Gebühren (Kosten)

Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben.

Fristen

Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind erlaubt. Zusätzlich gelten die Regelungen der KfW.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit kann im Vorfeld nicht bestimmt werden. Sie hängt von den erforderlichen Genehmigungen z.B. nach dem Bundesberggesetz (BBergG), den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bzw. der landesrechtlichen Wassergesetze und bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtlichen Regelungen ab.

Zuständige Stelle

für Unternehmen: Ihr Finanzierungspartner (zum Beispiel Hausbank)

Verfahrensablauf

Die KfW vergibt die Darlehen (mit Ausnahme für Kommunen) nicht direkt, sondern über den von Ihnen gewählten Finanzierungspartner.

  • Beantragen Sie den Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner.
  • Ihr Finanzierungspartner beantragt dann für Sie die Förderung
  • Die KfW prüft nun Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
  • Sie schließen den Kreditvertrag ab und Ihr Vorhaben kann beginnen.
  • Nach Durchführung der Arbeiten reichen Sie eine Bestätigung ein, damit Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben werden kann.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt (am 1.1.20 in Kraft getreten)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

17.08.2018

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES