Wenn Sie für Ihre Familie Wohnimmobilien für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.
Sie können für jedes Kind unter 18 Jahren, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, EUR 12.000 Baukindergeld bekommen für:
Kein Baukindergeld bekommen Sie:
Baukindergeld können Sie nur bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:
Für jedes weitere förderfähige Kind bekommen Sie jeweils EUR 12.000 in 10 Jahren zusätzlich.
Wenn Sie aus Ihrer geförderten Wohnimmobilie
erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen die KfW Bankengruppe sofort schriftlich darüber informieren. Sie bekommen dann kein Baukindergeld mehr.
Die Antragstellung für das Baukindergeld erfolgt im Zuschussportal der KfW Bankengruppe.
Hinweis
Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Sie können das Baukindergeld beantragen, wenn
Weitere Voraussetzungen:
Hinweise
Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. 2 Beispiele:
Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen
Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen:
Hinweise
Hinweis
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.
Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal stellen.
Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)
Außer Kraft - Baukindergeld Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES