Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, wenn das Ziel der Heilbehandlung damit erreicht werden kann.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Es gibt keine Frist.
Keine
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Sollte Ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung ein Eigenanteil an Kosten entstanden sein, können Sie diesen bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zurückfordern.
Reichen Sie dazu die Belege bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ein.
Sie können Ihren Eigenanteil an Arznei- und Verbandmittelkosten online oder per Post melden.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
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Dienstag:
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Donnerstag:
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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
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Salzlandsparkasse
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