Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Finden Sie den richtigen Ansprechpartner

Zuständigkeitsfinder

Bezeichnung:
Nach einer Abfindung erneut eine Witwen- oder Witwerrente der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen
Beschreibung:

Teaser

Auch wenn Sie im Zuge einer Wiederheirat eine Abfindung erhalten haben, können Sie auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.

Allgemeine Informationen

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zahlen Ihnen eine Hinterbliebenenrente. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum Tod des oder der Versicherten verheiratet waren. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Zudem muss die oder der Versicherte infolge eines Versicherungsfalles verstorben sein, zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall.

Heiraten Sie erneut oder gehen Sie eine neue Lebenspartnerschaft ein, endet Ihr Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Aber Sie erhalten eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der Hinterbliebenenrente.

Sie können erneut eine zuvor abgefundene Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, wenn die erste Wiederheirat oder die erste neue Lebenspartnerschaft

  • aufgelöst (geschieden),
  • aufgehoben oder für nichtig erklärt wird.

Hierzu ist ein Antrag nötig.

Es kann sein, dass Sie im Zusammenhang mit einer anderen Ehe oder Partnerschaft ebenfalls Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente, auf Versorgung, auf Unterhalt oder auf eine sonstige Rente haben. Dies müssen Sie beim Antrag bitte angeben. Unter Umständen werden mehrere Leistungen gegenseitig angerechnet.

Voraussetzungen

  • Die neue Ehe beziehungsweise die erste neue Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz wurde aufgelöst, aufgehoben oder für nichtig erklärt.
  • Die Wiederheirat oder neue Lebenspartnerschaft folgte unmittelbar der Ehe oder Partnerschaft, aus dem ein Rentenanspruch bestand.

Erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Annullierung, Auflösung oder Nichtigkeitserklärung der ersten Wiederheirat oder Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beziehungsweise können Sie dies dem (online) Antragsformular entnehmen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag online oder per Post stellen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

06.01.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

Zum Veranstaltungskalender

Wie ist das Wetter?

04d
22 °C
Wind: 12 km/h
Luftfeuchte: 60%
Luftdruck: 1010 hPa
Stand: 27.04.2024 17:00

Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES