Wenn Ihr Kind chronisch erkrankt ist oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet ist, kann es Leistungen zur medizinischen Reha von der Rentenversicherung erhalten.
Die medizinische Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Sie soll die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihres Kindes wiederherstellen oder verbessern, damit es wieder voll an Schule und Freizeit teilhaben kann. Langfristiges Ziel: Ihrem Kind eine spätere Erwerbsfähigkeit ermöglichen.
Sie müssen die Maßnahme vorab bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach den individuellen Beschwerden Ihres Kindes. Die Therapie findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragskliniken statt.
Eine Kinder-Reha ist stationär, ganztägig ambulant oder ambulant möglich und dauert in der Regel mindestens 4 Wochen. Wenn es medizinisch notwendig erscheint, kann sie auch verlängert werden.
Die Rentenversicherung übernimmt folgende Kosten:
Damit Schulkinder so wenig Unterrichtsstoff wie möglich versäumen, erhalten sie während der Reha begleitenden Unterricht, wenn ein regulärer Schulbesuch nicht möglich ist.
Sie können Ihr Kind für die Dauer der Reha begleiten, wenn das für die Durchführung oder den Erfolg der Kinder-Reha notwendig ist. In der Regel ist das der Fall, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist.
Als Kinder gelten nicht nur Ihre leiblichen Kinder. Wenn Sie in der Rentenversicherung versichert sind oder bereits Rente beziehen, können auch in Ihrem Haushalt aufgenommene beziehungsweise überwiegend unterhaltene
eine Kinder-Reha erhalten. Auch Kinder, die Waisenrente erhalten, können eine Kinder-Reha bekommen.
Eine medizinische Reha für Ihr Kind können Sie nicht erhalten, wenn
Damit Ihr Kind eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Sie müssen keine Fristen beachten und können jederzeit einen Antrag zur Kinder-Reha stellen.
Die Bearbeitung dauert bis zu 1 Monat.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Rentenversicherung
Leistungen der Rentenversicherung zur Kinderrehabilitation Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES