Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären.
Besteht der Nachlass aus mehr Vermögen als Verbindlichkeiten, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger/eine Nachlasspflegerin ein.
Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären. Besteht der Nachlass aus mehr Vermögen als Verbindlichkeiten, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger/ eine Nachlasspflegerin ein. Dieser/ diese sichert und verwaltet den Nachlass und sucht nach Angehörigen.
Können trotz aller Bemühungen keine Blutsverwandten ermittelt werden, oder nehmen die Erben das Erbe nicht an, fällt der Nachlass an den Staat. Die Nachlasspflegschaft endet, wenn ein Erbe/eine Erbin ermittelt ist oder kein Fürsorgebedürfnis mehr besteht. Beispielsweise, weil der Nachlass bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt wurde.
Der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft kann formlos gestellt werden.
Die Kosten des Verfahrens einer Nachlasspflegschaft trägt der Erbe/die Erbin. Der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft ist kostenfrei.
Für die Nachlasspflegschaft wird eine Jahresgebühr gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz fällig. Sie beträgt 10 Euro je angefangene 5.000 Euro Nachlasswert, mindestens jedoch 200 Euro.
Zudem erhält der/die vom Gericht eingesetzte Nachlasspfleger/in eine Vergütung. Die Höhe wird individuell vereinbart.
Keine
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt wegen seiner Eilbedürftigkeit unmittelbar.
Überschuldeter Nachlass
Wenn jemand verstirbt und einen überschuldeten Nachlass hinterlässt, wird keine Nachlasspflegschaft eingerichtet. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, für einen Schuldenausgleich bei Gläubigern zu sorgen.
Der Staat bezahlt keine Nachlassverbindlichkeiten und kommt auch nicht für Kosten auf, die Gläubigern entstehen.
Niedersächsisches Justizministerium
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
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sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
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