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Aktuelle lokale Informationen zur Corona-Krise

Pressemitteilung Nr. 26 vom 30. März 2020

„In Zeiten von Corona ist es wichtig, die Menschen auch über die lokalen Geschehnisse und aktuellen Entscheidungen zu informieren. Dem möchte ich hiermit erneut nachkommen“, sagt Bürgermeister Sven Hause.

Stand Infektionen

Derzeit sind im Salzlandkreis, Stand 29.03.2020, 13:30 Uhr, 39 positiv getestete Fälle zu verzeichnen, 7 davon gelten als wieder gesund.

In der Stadt Calbe (mit allen dazugehörigen Ortsteilen) gibt es seit dem 21. März 2020 einen positiv gemeldeten Fall. 

Mit heutigem Tag befinden sich 136 Personen aus dem Salzlandkreis in häuslicher Quarantäne. 22 Personen konnten bereits aus der Quarantäne entlassen werden.

Kinderbetreuungskosten

Die Stadt Calbe (Saale) verzichtet auf die Erhebung der Kostenbeiträge für den Monat April 2020. Im Laufe des Monats April 2020 wird entschieden, wie für den Monat Mai 2020 zu verfahren ist.

Alle Sorgeberechtigten erhalten in den nächsten Tagen einen Änderungsbescheid zu den bereits verschickten Kostenbescheiden für das Jahr 2020.

Bei den Sorgeberechtigten die ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird für den Monat April 2020 keine Abbuchung erfolgen. Alle Sorgeberechtigten die einen Dauerauftrag bei ihrer Bank hinterlegt haben, müssen diesen für den Monat April 2020 stornieren. Überweisungen sind nicht vorzunehmen.

Die entsprechende Verrechnung erfolgt selbstverständlich, wenn die Abbuchung aus unterschiedlichen Gründen trotzdem erfolgt. Eine Aussetzung der Zahlung für den April 2020 kann nur erfolgen, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Alle Sorgeberechtigten die eine Notbetreuung auch nur für einen Tag in Anspruch nehmen, sind verpflichtet den Kostenbeitrag für den Monat April 2020 zu zahlen.

Aktuell wurden durch die Stadt Calbe und den Salzlandkreis 42 Anträge für eine Notbetreuung positiv entschieden. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt. Für das Schlüsselpersonal im Sinne des Absatzes 3 Nr. 1 dieser Verordnung ist eine Notbetreuung ihrer Kinder zu gewähren, unabhängig davon, ob der zweite Erziehungsberechtigte als Schlüsselpersonal zu qualifizieren ist.

* Aktuelle Ergänzung:

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS) hat gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Sport den Erlass zur Erstattung nicht erhobener oder zurückgezahlter Beiträge nach § 13 Abs. 1 S. 1 KiFöG vom 27.03.2020 insoweit geändert als nunmehr die Erstattung der Einnahmeverluste der Gemeinden und Verbandsgemeinden, die diese im Monat April 2020 dadurch erlitten haben, dass sie vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie keine Elternbeiträge nach § 13 Abs. 1 S. 1 KiFöG erhoben haben, nunmehr auch für die Beiträge von Eltern gilt, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben bzw. nehmen. Damit entfällt auch für diese Eltern die Zahlung von Kostenbeiträgen für den Monat April 2020. Die Änderungsbescheide wurden heute an alle Sorgeberechtigten verschickt.

Jugendweihe 2020

Die diesjährigen Jugendweihefeiern mussten vorerst verschoben werden. Bislang sollten die Mädchen und Jungen am 02. Mai 2020 in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen werden. In der Hoffnung, dass die Einschränkungen wieder gelockert werden, wurden die Feierlichkeiten nunmehr auf den 04. Juli 2020 verschoben. Alle Kinder und Eltern sind informiert. 

Wirtschaft, Handel und Gewerbe

Antragsunterlagen

Der Antrag für Corona-Soforthilfe steht ab sofort auf der Seite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zum Download bereit: Antrag AN-0-123 und Erklärung Kleinbeihilfen AN-3-010

Ebenso ist ein Merkblatt eingestellt.

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html

Die Anträge sollen möglichst per Email gesendet werden an:

soforthilfe-corona@ib-lsa.de

In Kürze wird auch eine Online-Antragstellung möglich sein. Dieser sollte nach Bereitstellung wegen der Vielzahl zu erwartenden Anträge vorrangig verwendet werden.

Schnelle Hilfen

Die Salzlandsparkasse hat auf die derzeitige Situation kurzfristig reagiert und bietet Unterstützung bei der Bereitstellung schneller Hilfen. Die Hilfspakete von Land und Bund Landesregierung wurden durch die Parlamente von Bund und Land bestätigt.

Hiermit sollen Soloselbständige und kleinere Unternehmen unterstützt werden, um Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern. Auch die Salzlandsparkasse will ihren speziellen Beitrag leisten und bietet die schnelle Vorfinanzierung der Zuschüsse für die Unternehmer im Salzlandkreis an. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Positivliste für die Ausübung von Handel und Gewerbe

Nicht immer ist klar, was noch erlaubt und was nicht mehr erlaubt ist. Diese Übersicht des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt zu den hierzu häufig gestellten Fragen stellen wir daher allen Interessierten zur Verfügung.  

 

Veranstaltungen

Zum Veranstaltungskalender

Wie ist das Wetter?

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4 °C
Wind: 15 km/h
Luftfeuchte: 87%
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Stand: 26.04.2024 05:00

Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES